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   LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 KR 5194/13   

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https://dejure.org/2015,101829
LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 KR 5194/13 (https://dejure.org/2015,101829)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.12.2015 - L 5 KR 5194/13 (https://dejure.org/2015,101829)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - L 5 KR 5194/13 (https://dejure.org/2015,101829)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 27.03.1996 - 3 RK 25/95

    Kassenzulassung eines Masseurs und medizinischen Bademeisters

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 KR 5194/13
    Auch das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 27.03.1996 - 3 RK 25/95 -, in juris) habe in einer Rechtsanalogie aus § 23 Abs. 2 ArbStättV vom 20.03.1975 das Erfordernis einer Mindestraumhöhe von 2, 50 m für Räume der Heilmittelverabreichung statuiert.

    Dieses Erfordernis sei durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls legitimiert und treffe den Berufstätigen nicht übermäßig und unzumutbar (BSG, Urteil vom 27.03.1996 - 3 RK 25/95 -, in juris).

    Es handelt sich um "Verwaltungsbinnenrecht", das keine Bindung für die Leistungserbringer und die Gerichte entfaltet (BSG, Urteil vom 27.03.1996, - 3 RK 25/95, in juris).

    Die in § 124 SGB V geforderte Mindesthöhe wird durch den unbestimmten Rechtsbegriff der Zweckmäßigkeit ausreichend umschrieben (BSG, Urteil vom 27.03.1996, - 3 RK 25/95, in juris).

    Diesen Wert hat das BSG im Wege eine Rechtsanalogie § 23 Abs. 2 ArbStättV 1975 entnommen (BSG, Urteil vom 27.03.1996, - 3 RK 25/95, in juris) und darauf hingewiesen, dass für die ArbStättV 1975 die Raummindesthöhe von der Bundesregierung ausdrücklich mit der Notwendigkeit der Raumbelüftung begründet worden sei.

    Insbesondere zum Eingriff in die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG hat das BSG (Urteil vom 27.03.1996 - 3 RK 25/95 -, in juris) zutreffend ausgeführt, dass das Berufsgrundrecht durch diese Gesetzesregelung, -auslegung und -anwendung nicht verletzt wird.

    Das Erfordernis der Zweckmäßigkeit umfasst jedoch die erforderliche "Mindest-Funktionstüchtigkeit" der Praxisräume und geht über diese hinaus (BSG, Urteil vom 27.03.1996, - 3 RK 25/95 -, in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2005 - L 4 KR 4824/03

    Krankenversicherung - Zulassung - Heilmittelerbringer - Krankengymnastin -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 KR 5194/13
    Nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg (Urteil vom 15.07.2005, - L 4 KR 4824/03 -, in juris) könne bei der Prüfung einer Zulassung von der erforderlichen Raumhöhe von 2, 50 m geringfügig abgewichen werden.

    Der erwähnte Wert spiegelt nach Überzeugung des Senats die allgemeine Einschätzung fachkundiger Kreise wider, dass nur mit einer Raumhöhe von mindestens 2, 50 m eine ordnungsgemäße Be- und Entlüftung gewährleistet werden kann (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.07.2005 - L 4 KR 4824/03 -, in juris).

    Dabei braucht der Senat im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden, inwieweit bei einer nur geringfügigen Unterschreitung der Mindestgrenze bei einem Ausgleich der genannten Hindernisse, z.B. durch eine ausreichende Belüftung, nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Ausnahmegenehmigung in Betracht kommt (vgl. hierzu: LSG, Urteil vom 15.07.2005 -L 4 KR 4824/03 -, in juris).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 KR 5194/13
    Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit dürfen in den Vordergrund gestellt werden und bei der Festlegungszahl politischer Ziele besteht ein weiter Spielraum (BVerfG, Urteil vom 11.06.1958, 1 BvR 596/56 - BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985, - 1 BvR 449/82 - u.a.; BVerfG, Beschluss vom 15.12.1987, 1 BvR 563/85 - u.a.; BVerfG, Urteil vom 23.01.1990, - 1 BvL 44/86 - u.a., alle in juris).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 KR 5194/13
    Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit dürfen in den Vordergrund gestellt werden und bei der Festlegungszahl politischer Ziele besteht ein weiter Spielraum (BVerfG, Urteil vom 11.06.1958, 1 BvR 596/56 - BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985, - 1 BvR 449/82 - u.a.; BVerfG, Beschluss vom 15.12.1987, 1 BvR 563/85 - u.a.; BVerfG, Urteil vom 23.01.1990, - 1 BvL 44/86 - u.a., alle in juris).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 KR 5194/13
    Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit dürfen in den Vordergrund gestellt werden und bei der Festlegungszahl politischer Ziele besteht ein weiter Spielraum (BVerfG, Urteil vom 11.06.1958, 1 BvR 596/56 - BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985, - 1 BvR 449/82 - u.a.; BVerfG, Beschluss vom 15.12.1987, 1 BvR 563/85 - u.a.; BVerfG, Urteil vom 23.01.1990, - 1 BvL 44/86 - u.a., alle in juris).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 KR 5194/13
    Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit dürfen in den Vordergrund gestellt werden und bei der Festlegungszahl politischer Ziele besteht ein weiter Spielraum (BVerfG, Urteil vom 11.06.1958, 1 BvR 596/56 - BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985, - 1 BvR 449/82 - u.a.; BVerfG, Beschluss vom 15.12.1987, 1 BvR 563/85 - u.a.; BVerfG, Urteil vom 23.01.1990, - 1 BvL 44/86 - u.a., alle in juris).
  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 8/98 R

    Übergangsrecht - Unfallversicherung - nicht begünstigender DDR-Bescheid -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 KR 5194/13
    Denn mit dem Bescheid vom 06.06.2011 hat die Beklagte auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen erneut die Erteilung der Zulassung abgelehnt und damit eine neue sachliche Entscheidung im Sinne eines sogenannten Zweitbescheids erteilt, der den Klageweg (neu) eröffnet (BSG, Urteil vom 23.02.1999, -B 2 U 8/98 R -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2016 - L 4 KR 3332/15

    Krankenversicherung - Heilmittelversorgung - Erweiterung einer Zulassung zur

    Zur Praxisausstattung, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleisten muss, gehört auch die Raumgröße (zur Raumhöhe BSG, Urteil vom 27. März 1996 - 3 RK 25/95 - juris, Rn. 19; Urteil des Senats vom 15. Juli 2005 - L 4 KR 4824/03 - juris, Rn. 20 ff.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2015 - L 5 KR 5194/13 - nicht veröffentlicht).

    Aber § 125 Abs. 2 SGB V ermächtigt die Krankenkassen, ihre Landesverbände und Arbeitsgemeinschaften nur zur Regelung der Versorgung mit Heilmitteln, über die Preise, deren Abrechnung und die Verpflichtung der Leistungserbringer zur Fortbildung, nicht aber zu Regelungen bezüglich der Zulassung (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - B 3 KR 19/00 R - juris, Rn. 23; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2015 - L 5 KR 5194/13 - nicht veröffentlicht).

    Fehlen Anhaltspunkte für die Bemessung des Streitwerts - wie vorliegend für die von der Klägerin mit der begehrten Zulassungserweiterung zu erzielenden Einnahmen -, ist bei einem Streit um die Zulassung nach § 124 Abs. 2 Satz 1 SGB V dieser Auffangstreitwert festzusetzen, ohne dass er wegen der in die Zukunft reichenden Wirkungen vervielfacht wird (vgl. BSG, Urteil vom 7. Oktober 2010 - B 3 KR 12/09 R - juris, Rn. 20; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2015 - L 5 KR 5194/13 - nicht veröffentlicht; anders noch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2012 - L 5 KR 243/11 - juris, Rn. 126 [dreifacher Regelstreitwert]).

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